Regelung für die Fristen und Abgabe schriftlicher Modulabschlussarbeiten

In Umsetzung des Rektoratsentscheids vom 17.3. gelten ab dem 18.3. folgende geänderte Regelungen für die Abgabefristen und für den Abgabemodus schriftlicher Modulprüfungsleistungen außer Klausuren (Hausarbeiten, Essays, Berichte, u.ä.):

  • Die Fristen verschieben sich um den Zeitraum der Aussetzung des Lehrbetriebes, vorerst also um 35 Tage. Wenn beispielsweise der Abgabetermin für eine Arbeit der 30.3.2020 war (Hausarbeit regulär mit Achtwochenfrist), ist dieser nun hinfällig. Der neue vorläufige Abgabetermin ist der 4. Mai.
     
  • Die Abgabe schriftlicher Arbeiten erfolgt elektronisch im PDF-Format mit einem standardisierten Betreff/Dateinamen. Dieser Betreff/Dateiname lautet immer: Nachname Student*in, Modulname, Nachname Lehrperson, Semester. Die Arbeiten werden via E-Mail direkt an die betreffenden Lehrenden geschickt. Studierende können ihre Arbeiten natürlich auch vor dem Abgabetermin einreichen.
     
  • Sobald der Lehrbetrieb wieder läuft und die Unigebäude geöffnet sind, ist ein unveränderter Ausdruck der elektronisch eingereichten Arbeit bis zum Ablauf der Frist bei den üblichen Stellen/Prüfungsämtern in Papierform einzureichen.
     
  • Studienabschlussarbeiten (BA-, MA-Arbeiten, wissenschaftliche Hausarbeit im Staatsexamen) werden nach wie vor beim Prüfungsamt eingereicht. Hier gilt bis auf Weiteres ebenfalls das Doppelverfahren: elektronisch und spätestens zur Abgabefrist in Papierform.

Mit besten Grüßen,

Hillard von Thiessen (Dekan) und Christian Schmitt-Kilb (Studiendekan)


Zurück zu allen Meldungen