Umzug der altertumswissenschaftlichen Bibliothek - wichtige Hinweise für Studierende

Der Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät hat zur Vermeidung von Nachteilen für die Studierenden deshalb folgende Regelung beschlossen:

Die Abgabefristen für  Hausarbeiten in den Fächern Alte Geschichte, Gräzistik, Klassische Archäologie, Latinistik und Ur- und Frühgeschichte (jeweils BA und MA) und Altertumswissenschaften (MA), sowie in den Lehramtsfächern Griechisch und Latein werden um 3 Wochen verlängert, die betroffenen Studierenden müssen hierfür keinen Antrag stellen. Individuelle Anträge für darüber hinausgehende Verlängerungen bis zur jeweiligen Maximaldauer sind möglich und werden im gewohnten Verfahren aufgrund der jeweiligen Begründung entschieden.

Im Lehramtsfach Geschichte gilt dieselbe Regelung für Hausarbeiten, die bei einer Prüferin/einem Prüfer (Prof. Mratschek, Dr. Nebelin, Prof. Seelentag) aus dem Fach Alte Geschichte angefertigt werden.

Sollte die Vorbereitung anderer Prüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen) durch die Schließung beeinträchtigt werden, bitten wir die betroffenen Studierenden sowohl mit dem für sie zuständigen Prüfungsamt als auch mit Ihren Prüfer*innen Kontakt aufzunehmen, um eine angemessene Lösung zu finden.

Wolfgang Bernard
Prüfungsausschussvorsitzender

Zusatzinfo per 05. Februar 2019: 

1) Die antragslose Verlängerung um drei Wochen für die betroffenen Studierenden wird im elektronischen System nicht angezeigt, dort steht weiter der ursprüngliche Abgabetermin.
2) Die Regelung gilt auch für Studierende im BA Geschichte, die eine Hausarbeit bei einer/m der Lehrenden der Alten Geschichte schreiben.
3) Die Regelung gilt selbstverständlich auch für Studierende, die bei der Lehrbeauftragten Frau Vater eine Hausarbeit im fraglichen Zeitraum anfertigen.

gez. Prof. Wolgang Bernard, Prüfungsausschussvorsitzender


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