Hinweise für Studierende im Bachelor oder Master der Philosophischen Fakultät zu Regelungen während der Corona-Pandemie betreffend Bearbeitungszeit und Abgabe schriftlicher Arbeiten

Ausstehende Hausarbeiten aus dem WiSe 2019/20

Sie erhalten aufgrund des Beschlusses des Prüfungsausschusses der Philosophischen Fakultät im BA und MA ohne Antrag eine Verlängerung der bisher für Sie vorgesehenen Abgabefrist nicht nur um die Anzahl der Schließungstage der Universitätsbibliothek, sondern um eine zusätzliche Kulanzfrist, weil die Universitätsbibliothek nur teilweise geöffnet ist und Sie zudem Ihre Arbeit während der Vorlesungszeit anfertigen müssen.

Ihr neuer Abgabetermin für Hausarbeiten ist deshalb der 22.6.2020

Alternativ können Sie per Mail einen Antrag auf Anerkannten Rücktritt von der Prüfung an das Prüfungsamt stellen. Dieser wird wegen der Irregularität der Umstände genehmigt. Ziel der Fakultät ist aber, möglichst vielen die Ablegung der Prüfung zu ermöglichen. Sprechen Sie im Zweifelsfall unbedingt vorher mit Ihrer/m Prüfer*in, um trotz Problemen eine Lösung zu finden.

Die fertige Arbeit leiten Sie bitte in gewohnter Weise Ihrer/m Prüfer*in (und nicht dem Prüfungsamt) zu.

Abschlussarbeiten im laufenden Sommersemester 2020

a) Bachelor-Arbeiten – 9 Wochen
Beginn der Bearbeitungszeit: 11.5.2020  Abgabetermin: 13.7.2020

b) Master-Arbeiten – 20 Wochen
Beginn der Bearbeitungszeit: 11.5.2020  Abgabetermin: 28.9.2020

c) Master-Arbeiten Berufspädagogik – 12 Wochen
Beginn der Anfertigungsfrist: 11.5.2020  Abgabetermin: 3.8.2020


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