Studium an der Philosophischen Fakultät
Kontakt für allgemeine Informationen
Für allgemeine Fragen steht Ihnen folgende Mailadresse des Prüfungsamtes zur Verfügung:
Eigenständigkeitserklärung und Merkblatt für den Plagiatsfall
Abgabe von Abschlussarbeiten (BA und MA)
In § 28 Abs. 1 i. V. § 12 Ab. 8 der RPO vom 11.11.2022 ist die Abgabe der Abschlussarbeiten geregelt. Sie reichen Ihre Abschlussarbeit in zweifacher Ausführung gebunden zuzüglich einer elektronischen Fassung (CD, USB-Stick, SD-Karte) persönlich im Prüfungsamt bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin fristgemäß (siehe Prüfungsportal) bis 15.00 Uhr ein, oder Sie schicken Ihre Abschlussarbeit in zweifacher Ausführung gebunden zuzüglich einer elektronischen Fassung (CD, USB-Stick, SD-Karte) auf dem Postweg an die entsprechende sachbearbeitende Person des Prüfungsamts. Hierbei ist das Datum des Poststempels entscheidend für den fristgerechten Zugang. Bitte achten Sie darauf, dass die Selbstständigkeitserklärung eigenhändig unterschrieben und enthalten ist.
Verlängerung der Regelstudienzeit
Das Schreiben des Prorektors bestätigt die Verlängerung der Regelstudienzeit durch die Pandemiesituation im SoSe20, WiSe20/21 im SoSe 2021 sowie im WSe 2021/22. Personen, die dieses Schreiben wahrheitswidrig nutzen und etwa einem Geldgeber oder Arbeitgeber vorlegen, machen sich des Betruges schuldig.