Anrechnung von Leistungen
Für das Anrechnen von im Ausland erbrachten Leistungen hat die Universität Rostock eine spezielle Lehr- und Lernvereinbarung erstellt, in der Studierende und Lehrende Absprachen zu Lernzielen, Lerninhalten, Unterstützungsformen etc. festhalten können und damit absichern, dass die im Ausland erbrachten Leistungen an der Heimatuniversität anerkannt werden. Dieses Formular muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit den Auslandsbeauftragten des jeweiligen Instituts ausgefüllt und im Prüfungsamt eingereicht werden. Die anschließend im Ausland erbrachten Leistungen sollte man sorgfältig dokumentieren (lassen). Dazu gehört auch, dass man eine Kopie sämtlicher schriftlichen Arbeiten, die an der ausländischen Universität bewertet wurden, vorlegen kann. Meist bekommt man von der ausländischen Universität ein sogenanntes Transcript auf Records, auf dem alle Kursen und Noten verzeichnet sind. Diese Nachweise legt man dann zusammen mit der Lehr- und Lernvereinbarung den Auslandsbeauftragten seines Fachbereiches zur Anerkennung vor.