Habilitation an der Philosophischen Fakultät
Habilitation (allgemeines)
An der Universität Rostock gibt es eine zentrale Promotions- und Habilitationsstelle (mit Ausnahme der Verfahren an der Juristischen Fakultät). Hier findet die organisatorische und technische Abwicklung eines Verfahrens statt. Nachdem eine Habilitationsschrift fertig gestellt wurde, erfolgt die Antragstellung entsprechend der jeweiligen Habilitationsordnung in der zentralen Promotions- und Habilitationsstelle.
- Allgemeine Hinweise zur Habilitation an der Universität Rostock und Antrag auf Eröffnung eines Habilitationsverfahrens
- Merkblatt zur Durchführung des Habilitationsverfahrens
- Habilitationsordnung
- Ordnung über die Bereitstellung von Pflichtexemplaren
im Rahmen von Promotions- und
Habilitationsverfahren an der Universität
Rostock (Pflichtexemplarordnung) vom
18.Februar 2008 - Veröffentlichung und Abgabe von Pflichtexemplaren an der Universitätsbibliothek