FAQ (Frequently Asked Questions)

1. In welchem Semester sollte ich ins Ausland gehen?

Für das ERASMUS-Programm muss man mindestens ein Jahr in Rostock studiert haben. Allgemein empfiehlt es sich, erst dann ins Ausland zu gehen, wenn man einige Studienerfahrungen gesammelt hat. Für die meisten Studierenden hat sich ein Auslandsaufenthalt nach dem 3. oder 4. Semester als günstig erwiesen. Zwischen Bachelor- und Masterstudium ist auch ein Auslandsaufenthalt möglich. Um an einem Förderprogramm der Universität Rostock teilzunehmen, muss man für den Zeitraum des Aufenthalts auch an der Uni eingeschrieben sein.

2. Wann/wie weit im Voraus sollte ich mich über einen Auslandsaufenthalt informieren?

Generell gilt die Regel: Je weiter weg das Studienland liegt, desto eher sollte man seinen Auslandsaufenthalt planen. Mit dem Sammeln von Informationen sollte man ca. 1 ½ Jahre im Voraus beginnen. Die konkrete Planung sollte 1 Jahr im Voraus starten, da viele ausländische Universitäten und auch die jeweiligen Förderprogramme recht frühe Fristen für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen haben. Hier geht es zu einem Beispielzeitplan.

3. An wen kann ich mich zur Beratung wenden?

An den Instituten gibt es Auslandsbeauftragte, die speziell über das Thema Auslandsaufenthalt informieren können. Darüber hinaus gibt es die ERASMUS-KoordinatorInnen, die als Ansprechpartner für Studienaufenthalte innerhalb des ERASMUS-Programms zur Verfügung stehen. Die wichtigste Informationsstelle für jede Art von Auslandsaufenthalt ist das Rostock International House, wo zuerst die Erstberatung angesteuert werden sollte. Kurze Fragen können ebenfalls per E-Mail geklärt werden.

4. Verliere ich Zeit, wenn ich während des Studiums ins Ausland gehe?

Diese Frage lässt allgemein nicht so einfach beantworten, da es auf die individuelle Studiensituation ankommt. Durch eine gute Vorplanung und Absprache mit den deutschen Lehrenden lassen sich viele Veranstaltungen, die man im Ausland absolviert, in das Studium in Rostock integrieren bzw. für das Studium an der Universität Rostock  anrechnen. Darüber hinaus gibt es im Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern einen Absatz, der besagt, dass ein im Ausland verbrachtes Semester bei Studiengängen, in denen ein obligatorischer Auslandsstudienaufenthalt nicht vorgesehen ist, nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird (§ 29 Absatz 6). Letztendlich sollte man sich jedoch immer vor Augen halten, dass ein Studium oder Praktikum im Ausland niemals verschwendete Zeit ist. Neben wichtigen berufspraktischen Erfahrungen, die man während des Auslandsaufenthaltes sammelt und die sich natürlich sehr gut im Lebenslauf verwerten lassen, trägt eine Zeit im Ausland sehr zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit bei.

5. Sollte ich Urlaubssemester für meinen Auslandsaufenthalt nehmen?

Diese Frage lässt sich auch nur individuell genau klären. In der Regel können die während eines Urlaubssemesters erbrachte Studienleistungen anerkannt werden. Ansprechpartner ist das jeweilige Institut, für welches man die Leistungen erbracht hat, im Konfliktfall hilft Dr. Juliane Lanz aus dem Dekanat.

6. Sollte ich ein oder zwei Semester ins Ausland gehen?

Diese Entscheidung hängt sicherlich von der privaten Situation ab. Kann man sich zum Beispiel einen Auslandsaufenthalt für zwei Semester finanziell leisten, was erwartet man vom Auslandsaufenthalt etc.? Grundsätzlich sind zwei Semester im Ausland idealer, um die dortigen Lebens- und Studienbedingungen genauer kennenzulernen, auch steigt man zeitlich gesehen an der gleichen Stelle wieder in sein Rostocker Studium ein.

7. Wohin kann ich gehen?

Eine Liste aller ausländischen Universitäten, mit denen die Universität Rostock Partnerschaften geschlossen hat, findet ihr hier: http://www.uni-rostock.de/internationales/rostock-international-house/profil-international/internationale-partnerschaften-und-kooperationen/ . Darüber hinaus könnt ihr auch im Rostock International House nachfragen, falls ihr euch für eine spezielle Universität interessiert und nach Finanzierungsmöglichkeiten sucht.

8. Gibt es Programme speziell für Lehramtsstudierende?

Lehramtsstudierende sollten gezielt in ihren Fachbereichen fragen. So gibt es u.a. für Englischstudierende ein Austauschprogramm mit Kearney in den USA. Darüber hinaus hat die Universität Rostock Austauschprogramme mit mehreren Universitäten in Nordamerika, die je nach Universität für Graduierte (Bachelor) oder gleichgestellte Studierende (Lehramt mit 6 abgeschlossenen Semestern) auch bezahlte ‘assistantship positions’ in Forschung und Lehre beinhalten können. Auch bei den asiatischen Partneruniversitäten gibt es die Möglichkeit, durch eine (unbezahlte) Fremdsprachenassistenz in China oder Japan Lehrerfahrung zu sammeln und im Gegenzug Kenntnisse der Landessprache zu erwerben.

Universitätsunabhängig fördert der Pädagogische Austauschdienst (PAD) Auslandsaufenthalte für angehende Lehrkräfte. Innerhalb der Europäischen Union gibt es u.a. das COMENIUS-Assistentenprogramm. Außerhalb der EU bietet der PAD viele Programme zum Unterrichten an ausländischen Schulen bzw. zu einer Fremdsprachenassistenz an.

9. Gibt es fachspezifische Austauschprogramme?

Im Allgemeinen sind die Austauschprogramme über ERASMUS nicht fachspezifisch, da die Studierenden sich ihre Lehrveranstaltungen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes selbst zusammenstellen. Die einzelnen Fachbereiche haben allerdings spezielle Partneruniversitäten. Jedoch ist es auch möglich, einen Austauschplatz aus einem anderen Fachbereich zu bekommen, wenn noch freie Stellen vorhanden sind.

10. Unterstützt bzw. vermittelt die Universität auch Praktika im Ausland?

Die Universität vermittelt direkt keine Praktika, bietet aber eine finanzielle Förderung für Auslandspraktika an. Ausgenommen davon sind nur die Vermittlungsgebühren kommerzieller Anbieter. Das bedeutet, einen Praktikumsplatz müsst ihr selbst finden. Auf der Homepage des Auslandsamts findet ihr einige Links zu Praktikumsangeboten. Ansonsten lohnt es sich auch, auf der Homepage des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) nachzuschauen. Dort findet ihr Links zu Organisationen, die Praktika anbieten, sowie Informationen zur finanziellen Förderung. Ein heißer Tipp: Lest euch auch die Erfahrungsberichte von Studierenden z.B. unter eu-community.daad.de durch. Dort findet ihr möglicherweise weitere Institutionen, die interessante Praktika anbieten.

11. Wie soll ich den Auslandsaufenthalt finanzieren?

Studierende, die in Deutschland BAföG bekommen, bekommen mit großer Wahrscheinlichkeit auch für ihren Auslandsaufenthalt das sogenannte Auslands-BAföG. Studierende, die in Deutschland diese Förderung nicht erhalten, sollten sich auf jeden Fall auch nach Auslands-BAföG erkundigen, denn durch die höheren Kosten im Ausland haben hier viel mehr junge Menschen Anspruch auf die staatliche Unterstützung.

Grundsätzlich gilt, dass bei allen Universitäten, mit denen die Universität Rostock eine Partnerschaft geschlossen hat, keine Studiengebühren zu entrichten sind. Aufenthalte im europäischen Ausland (Studium und Praktika) können über das ERASMUS-Programm gefördert werden. Für Graduierte der Universität gibt es außerdem Stipendien, näheres beim Carrers-Service der Universität Rostock. Darüber hinaus hat die Universität Rostock Austauschprogramme mit mehreren Universitäten in Nordamerika, die je nach Universität für Graduierte (Bachelor) oder gleichgestellte Studierende (Lehramt mit 6 abgeschlossenen Semestern) auch bezahlte ‘assistantship positions’ in Forschung und Lehre beinhalten können. Wer sich für einen Studienaufenthalt in den USA interessiert, sollte sich auch unbedingt zu den Stipendien der Fulbright-Kommission informieren.

Daneben vergibt die Universität Rostock das PROMOS-Stipendium zur Förderung kürzerer Auslandsaufhalte (max. 3 Monate plus Reisekostenpauschale).

Eine wichtige Institution zur finanziellen Unterstützung von Auslandsaufenthalten ist der Deutsche Akademische Austausch Dienst. Er bietet viele länderspezifische Förderungsprogramme an.

Nach weiteren Förderungsmöglichkeiten kann man auch unter www.mystipendium.de suchen.

12. Bietet die PHF Austauschstudienplätze im Ausland an?

Die Philosophische Fakultät bietet zentral keine Austauschstudienplätze an. Innerhalb des ERASMUS-Programms werden Studienplätze an ausländischen Fakultäten von den einzelnen Fachbereichen vergeben. Hierbei ist es möglich, einen Austauschplatz aus einem anderen Fachbereich zu bekommen, wenn noch freie Stellen vorhanden sind.

13. Wie kann ich mir meine im Ausland erbrachten Leistungen anrechnen lassen?

Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes sollte man mit den Auslandsbeauftragten seines Instituts eine Lehr- und Lernvereinbarung ausfüllen und diese dann im Prüfungsamt vorlegen. Die Lehr- und Lernvereinbarung ist ein Dokument, in dem Studierende und Lehrende Absprachen zu Lernzielen, Lerninhalten, Unterstützungsformen etc. festhalten können und damit absichern, dass die im Ausland erbrachten Leistungen an der Heimatuniversität anerkannt werden. Hier findet ihr das Formular sowie Informationen zum Ausfüllen auf der Seite "Anrechnung von Leistungen."

Die anschließend im Ausland erbrachten Leistungen sollte man sorgfältig dokumentieren (lassen). Dazu gehört auch, dass man eine Kopie sämtlicher schriftlichen Arbeiten, die an der ausländischen Universität bewertet wurden, vorlegen kann. Meist bekommt man von der ausländischen Universität ein sogenanntes Transcript auf Records, auf dem alle Kurse und Noten verzeichnet sind. Diese Nachweise legt man dann zusammen mit der Lehr- und Lernvereinbarung den Auslandsbeauftragten seines Fachbereiches zur Anerkennung vor.

14. Kann ich mich auch selbständig an einer ausländischen Uni bewerben?

Ja, aber wenn es keine Partneruniversität ist, muss man mit teilweise recht hohen Studiengebühren rechnen. Man sollte sich auf jeden Fall im Rostock International House  über eventuelle universitätsunabhängige Fördermöglichkeiten informieren.