Prüfungsordnung

Die Regelungen zur Prüfungsorganisation entnehmen Sie bitte der Rahmenprüfungsordnung RPO 2019/20 (inkl. 3. Änderungssatzung-konsolidierte Lesefassung) (RPO-LA 2019/20).

 
Prüfungsämter

 

Nachweis der Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall - Modulprüfungen

Ab sofort ist für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall für Modulprüfungen das folgende für die gesamte Universität gültige Formular zu verwenden:

Wichtige Hinweise zur Krankschreibung für schriftliche Prüfungsleistungen:

Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsamt unverzüglich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Für die Krankschreibung ist das Formular, vom Arzt ausgefüllt und innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung der Erkrankung, im Prüfungsamt nachzureichen.

Wird die Krankschreibung anerkannt, ist die Klausur im Folgesemester zu wiederholen. Für weitere schriftliche Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeit, Bericht usw.) wird eine Verlängerung der Bearbeitungszeit, entsprechend der ausgestellten Krankschreibung, um höchstens 4 Wochen gewährt.

Prüfungsämter für die Beifächer im Lehramt

Infomationen zum Lehramtsstudium in Mecklenburg-Vorpommern, Planung und Koordination, zentrale wissenschaftliche Einrichtung: