- Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Rostock vom 26.November 2019 (RPO-LA 2019)
(Leistungspunkte, Modulstruktur, Fristen/Termine für Modulprüfungen und Studienleistungen, Rücktritt von Prüfungen, Anrechnung von Studienleistungen, Auslandsaufenthalt, etc.) - Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge vom 05. März 2020 (RPO-LA, 1. ÄS)
- Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge vom 11. Mai 2020 (RPO-LA, 2. ÄS)
- Dritte Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge vom 9. Oktober 2020 (RPO-LA, 3. ÄS)
- Konsolodierte Lesefassung RPO 2019/20 (inkl. 3. Änderungssatzung)
- Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge (PO-LA)
(Praktikumsorganisation, Dokumentation, Bewertung, Anrechnung, etc.) Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Beifach zum Lehramt(SPSO 2017)
Prüfungsordnung
Die Regelungen zur Prüfungsorganisation entnehmen Sie bitte der Rahmenprüfungsordnung RPO 2019/20 (inkl. 3. Änderungssatzung-konsolidierte Lesefassung) (RPO-LA 2019/20).
Prüfungsämter
- Die Prüfungsorganisation und -verwaltung der Lehramtsstudiengänge liegt in den Händen des Zentralen Prüfungsamtes der Universität Rostock (ZPA).E-Mail: zpauni-rostockde
- Das Erste Staatsexamen am Ende des Studiums koordiniert und überwacht das Lehrerprüfungsamt des Bildungsministeriums MV.
Nachweis der Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall - Modulprüfungen
Ab sofort ist für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall für Modulprüfungen das folgende für die gesamte Universität gültige Formular zu verwenden:
Wichtige Hinweise zur Krankschreibung für schriftliche Prüfungsleistungen:
Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsamt unverzüglich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Für die Krankschreibung ist das Formular, vom Arzt ausgefüllt und innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung der Erkrankung, im Prüfungsamt nachzureichen.
Wird die Krankschreibung anerkannt, ist die Klausur im Folgesemester zu wiederholen. Für weitere schriftliche Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeit, Bericht usw.) wird eine Verlängerung der Bearbeitungszeit, entsprechend der ausgestellten Krankschreibung, um höchstens 4 Wochen gewährt.
Prüfungsämter für die Beifächer im Lehramt
- Zentralen Prüfungsamtes der Universität Rostock (ZPA).E-Mail: zpauni-rostockde (Studienverlauf und Modulprüfungen)
- Staatliches Lehrerprüfungsamt - LPA (1. Staatsexamen)
Infomationen zum Lehramtsstudium in Mecklenburg-Vorpommern, Planung und Koordination, zentrale wissenschaftliche Einrichtung: