Bachelorstudiengang Berufspädagogik – Lehramt an beruflichen Schulen (B.Ed.)
Der Bachelorstudiengang stellt den ersten Schritt auf dem Weg zum Lehramt an beruflichen Schulen dar. Außerdem qualifiziert er für außerschulische Beschäftigungsfelder der beruflichen Jugend- und Erwachsenenbildung sowie für Tätigkeitsfelder in der Berufsbildungsadministration und -politik.
Zulassungsvoraussetzungen
Zwingende Voraussetzungen für den Bachelorstudiengang sind:
- Allgemeine Hochschulreife oder eine gleichwertige Berechtigung
- gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2) und
- für das Zweitfach Sport eine Eignungsprüfung
Nähere Informationen sind im §2 der Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master und im §2 der Prüfungs- und Studienordnung dieses Studiengangs nachzulesen (siehe linkes Menü SPSO und RPO)
Vor der Einschreibung in den Studiengang:
Durchführung CCT-Selbsterkundungsverfahren: Der Test soll Ihnen helfen, mehr Klarheit über Ihre fachliche und persönliche Eignung für den Lehrberuf zu bekommen und unterstützt Sie bei Ihrer Reflexion im Hinblick auf die realen Anforderungen und Tätigkeitsschwerpunkte des Berufes. Bitte lesen Sie dazu die Hinweise zur Teilnahme am SelfAssessment und führen Sie den CCT-Test durch.
Einschlägige Berufserfahrung:
Keine Voraussetzung, jedoch von Vorteil ist es, wenn Sie bereits über eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung verfügen.
Wenn Sie über keine Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung verfügen, füllen Sie bitte den Antrag auf vorläufige Zulassung aus.
Vorausgesetzt wird ferner ein ausgeprägtes Interesse an der jeweils gewählten beruflichen Fachrichtung, für die hierfür erforderlichen mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen sowie Interesse an berufspädagogischen Themen und Fragestellungen.
Studieninhalte
Der Bachelorstudiengang besteht aus drei Studienbereichen: berufliche Fachrichtung, allgemeinbildendes Zweitfach und Berufspädagogik.
Als berufliche Fachrichtung kann gewählt werden:
- Agrarwirtschaft
- Bautechnik
- Elektrotechnik
- Informationstechnik
- Metalltechnik
Die Auswahl der allgemeinbildenden Zweitfächer umfasst:
- Deutsch
- Englisch (Nachweis Sprachkenntnis Niveau B2)
- Evangelische Religion
- Französisch (Nachweis Sprachkenntnis Niveau B2)
- Informatik (nicht in Verbindung mit der berufl. Fachrichtung Informationstechnik)
- Mathematik
- Philosophie
- Physik
- Sozialkunde (begrenzte Platzkapazität – ggf. Losverfahren)
- Spanisch (Nachweis Sprachkenntnis Niveau B1)
- Sport (Eignungstest erforderlich)
Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht den Anteil der einzelnen Studienbereiche und gibt einen Überblick über die Inhalte der berufspädagogischen Module inkl. Orientierungspraktikum.
Studienintegrierte Praktika und betriebliche Praxiserfahrung
Studienintegrierte Praktika:
Als wichtiger Bestandteil des Bachelor- und des Masterstudiums der Berufspädagogik müssen Praktika absolviert werden, die auf die spätere Tätigkeit als Lehrkraft an beruflichen Schulen vorbereiten. Sie sind fest im Curriculum verankert und werden mit Leistungspunkten versehen. In der Praktikumsordnung sind die Praktika des Bachelor- und der Masterstudiengänge genauer geregelt.
Der Bachelorstudiengang umfasst ein fünf-wöchiges Orientierungspraktikum, von dem drei Wochen an einer beruflichen Schule und zwei Wochen an einer außerschulischen Institution der beruflichen Bildung absolviert werden.
Im Masterstudium gibt es ein sechswöchiges Hauptpraktikum, welches an einer beruflichen Schule absolviert wird und in dem es u.a. um das Erproben der Unterrichtsvorbereitung und -durchführung geht.
Diese Praktika werden von Frau Denise Bruch betreut, die bei Fragen Ihre Ansprechpartnerin ist.
Für Praktika im ländlichen Raum können Reisekostenzuschüsse beantragt werden. Ansprechpartnerin für Reisekostenzuwendungen ist Frau Katja Ladenthin (E-Mail: katja.ladenthinuni-rostockde) vom Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Rostock.
Betriebliche Praxiserfahrung:
Neben diesen studienintegrierten Praktika sind auch Betriebserfahrungen im Bereich der beruflichen Fachrichtung, die später unterrichtet wird, sinnvoll und notwendig. Sie sollen unter anderem sicher stellen, dass in der späteren Tätigkeit als Lehrkraft der Bezug zur Praxis hergestellt werden kann.
Deshalb gilt als Voraussetzung für den Eintritt in das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern entweder eine einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Berufserfahrung, z.B. in Form von Praktika.
Schon vor Beginn des berufspädagogischen Masterstudiums an der Universität Rostock muss mindestens die Hälfte dieser Praxiserfahrung vorgewiesen werden, d.h. sechs Monate Praxiserfahrung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der beruflichen Fachrichtung.
Bei Fragen ist Frau Dr. Claudia Kalisch Ihre Ansprechpartnerin .