Wissenschaftliches Arbeiten
An der Universität sind Sie zum wissenschaftlichen Arbeiten verpflichtet. Dabei sind bestimmte Regeln einzuhalten und ganz besondere formale Anforderungen zu berücksichtigen. Wie genau die formalen Anforderungen aussehen, regelt jeder Fachbereich eigenständig. Die Fakultät bietet Ihnen jedoch einheitliche Formatvorlagen, die Sie für Ihre Hausarbeiten und Präsentationen verwenden können.
Wichtig: Einer Hausarbeit an der Philosophischen Fakultät ist immer eine Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit beizulegen.
Ordnungen für das BA-Studienfach "Kommunikations- und Medienwissenschaft"
Rahmenprüfungsordnungen 2012 - 2018
- Rahmenprüfungsordnung für den Bachelor und Master an der Universität Rostock (RPO) vom 30.August 2012
- Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge vom 29. September 2013
- Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge vom 12. Juni 2017
Rahmenprüfungsordnungen 2019 - 2021
- Rahmenprüfungsordnung für den Bachelor und Master an der Universität Rostock (RPO) vom 21.11.2019
- 1. Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge vom 05. März 2020
- Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge vom 11. Mai 2020
- Dritte Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge vom 9. Oktober 2020
- Konsolidierte Lesefassung der RPO 2019/20 inkl. 3. Änderungssatzung
Rahmenprüfungsordnungen 2022 -
- Aktuell: Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO-Ba/Ma) vom 11. November 2022
- Aktuell: Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO-Ba/Ma) vom 12. Dezember 2023
Praktikumsordnung
Studien- und Prüfungsordnungen (SPSO 2022/2024)
- Prüfungsordnung (SPSO zweite Änderungssatzung 2022)
- Prüfungsordnung (SPSO dritte Änderungssatzung 2024)
- Fachanhang
- Studien- und Prüfungsplan inkl. Modulübersicht - Zweitfach
Modulbeschreibungen
- Die ausführlichen Modulbeschreibungen (alle BA und MA Fächer sowie Lehrämter, Erst- wie Zweitfach) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsportals unter https://pruefung.uni-rostock.de/ (dort im Menüpunkt "Modulverzeichnis", auf der folgenden Seite unten (beim Punkt "Modulnutzung") kann der jeweilige Studiengang ausgewählt werden, ein Einloggen ist nicht nötig !).
Studien- und Prüfungsordnungen (SPSO 2018)
Modulbeschreibungen
- Die ausführlichen Modulbeschreibungen (alle BA und MA Fächer sowie Lehrämter, Erst- wie Zweitfach) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsportals unter https://pruefung.uni-rostock.de/ (dort im Menüpunkt "Modulverzeichnis", auf der folgenden Seite unten (beim Punkt "Modulnutzung") kann der jeweilige Studiengang ausgewählt werden, ein Einloggen ist nicht nötig !).
Anmeldungen und Formulare Modulprüfungen (BA Allgemein)
- Die Anmeldung zur Modulprüfung aller BA-Fächer erfolgt ausschließlich online über die Seite http://pruefung.uni-rostock.de.
- Antrag auf Zusatzleistungen BA/MA
- Antrag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Rücknahmeerklärung von Prüfungen (gemäß §9 Abs. 3 der RPO 2023)
- Das Formular für die Krankmeldung finden Sie hier (ab WS 2010/11)
- Antrag auf Einsichtnahme in die Prüfungsakte (gemäß RPO 2019 § 24)
Anmeldung zu mündlichen Prüfungen "Kommunikations- und Medienwissenschaft"
Formulare für das berufs- oder forschungsorientierte Praktikum
Anträge zur Abschlussprüfung (BA-Allgemein)
- Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Abschlussarbeit
- Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelor-Abschlussarbeit
- Antrag auf Wiederholung der Bachelorarbeit (nach RPO § 28 (3) und gültiger SPSO des Faches)
Fristen zur Anmeldung von Prüfungen (BA-Studiengang)
Zuständiges Prüfungsamt
Zuständiges Institut
Anmeldung zu Modulprüfungen Interdisziplinären Wahlbereich (IDWB)
BA-Studiengang
Für Studierende, die nach den Prüfungsordnungen ab 2012 studieren, gelten neue Regelungen im Modul "Interdisziplinären Wahlbereich".
Nach den geltenden Prüfungsordnungen (ab 2018) ist im Erstfach das Modul "Interdisziplinärer Wahlbereich (IDWB)" im Gesamtumfang von 12 Leistungspunkten zu absolvieren (§ 4 Absatz 7). Die Prüfungsanmeldung zum Modul IDWB erfolgt ausschließlich über die folgenden Formulare!
Formulare und Modulkatalog
- Modulkatalog: Hier finden Sie eine Übersicht über die angebotenen Veranstaltungen im IDWB.
- Die Prüfungsanmeldung zum Modul IDWB erfolgt ausschließlich über die folgenden Formulare:
- Formular zur IDWB Prüfungsanmeldung nur für Veranstaltungen, die nicht unter dem Prüfungsportal (s.o.) aufgeführt sind.
- IDWB Anmeldung aus anderen Studiengängen (gilt auch für SPSO 2015): Haben Sie sich für ein Modul aus einem anderen Studiengang entschieden, dann ist die Prüfung mit diesem Formular zu beantragen.
- Bescheinigung für Anrechnung und Anerkennung (nur im Falle von Praktika, einem Auslandsaufenthalt oder anderen extern erbrachten Leistungen, durch den Fachstudienberater auszufüllen)
Ausschnitt Studienordnung (ab Bachelor 2012):
§3 Absatz 2:
Im Erstfach ist ein interdisziplinärer Wahlbereich im Gesamtumfang von 12 Leistungspunkten zu absolvieren. Hierfür können alle Module, die an der Universität Rostock angeboten werden, belegt werden, sofern sie nicht zu einem vom Studierenden studierten Fach gehören. Darüber hinaus sind auch studienrelevante Auslandsaufenthalte, Sprachkurse und studienrelevante Praktika anrechenbar.
Umfang:
Module im Gesamtumfang von 12 Leistungspunkten sind frei wählbar. Es sind auch zwei 6er-Module oder andere Kombinationen zulässig. Frei wählbar bedeutet, dass auch Leistungen, die an anderen Fakultäten und an anderen Einrichtungen erbracht werden, angerechnet werden können. Vor allem die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes sollten die Studierenden in Betracht ziehen.
Die Einschreibung erfolgt in den jeweiligen Instituten über Stud.IP. Kommentare zu den Veranstaltungen finden Sie in den kommentierten Vorlesungsverzeichnissen der Institute und/oder im LSF.
Auskünfte erhalten Sie bei den FachstudienberaterInnen aller beteiligten Institute und Fakultäten.
Module können gewählt werden:
- Aus allen Modulen an der Universität Rostock (sofern eine Zulassung durch den Modulverantwortlichen erfolgt)
- Aus dem Wahlbereichskatalog der Fakultät
- Aus dem Kursangebot des Sprachenzentrums der Universität Rostock
Angerechnet werden außerdem:
- Sprachkurse (Inland und Ausland)
- Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken, z.B. Erasmus oder Auslandspraktika
- Studienrelevante Praktika im Inland
- Module und Leistungen an anderen Hochschulen (sofern diese während der Studienzeit im Bachelorstudiengang der PHF erbracht wurden)
Nicht angerechnet werden können:
- Leistungen, für die bereits an anderer Stelle Leistungspunkte vergeben (undabgerechnet) wurden
- Sprachkurse in der studierten Sprache
- Module in den eigenen Studienfächern
- Praktika, die vor dem Studium absolviert wurden
- Au Pair- und Work and Travel-Aufenthalte im Ausland
- Bundeswehrzeiten, Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr u. ä.
Am Sprachenzentrum der Universität Rostock können Kurse im Umfang von 12 LP angerechnet werden. In diesem Umfang ist es daher möglich, kostenfreie Kurse zu besuchen. Sollten Studierende an weiteren Sprachkursen im In- oder Ausland teilnehmen, ist dafür die Finanzierung selbst zu tragen (auch für weitere Kurse im Sprachenzentrum der Universität Rostock) oder eine Förderung einzuwerben.
Alle Module müssen „bestanden“ werden, eine Note wird nicht vergeben. Nimmt eine Studentin/ein Student an einem Modul der Uni Rostock teil, unterzieht sie/er sich dort der in der Modulbeschreibung genannten Abschlussprüfung. Wird diese mit 1-4 bewertet, gilt das Modul als bestanden. Bei Modulen, die eigens für den Interdisziplinären Wahlbereich geschaffen wurden, ist es möglich, die in der Modulbeschreibung formulierte Prüfungsleistung als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu kennzeichnen.
Belegen die Studierenden im Modulkatalog der Philosophischen Fakultät verzeichnete Module, ist für die Anmeldung zur Modulprüfung entweder das Prüfungsportal oder ansonsten das Formular „ Formular zur IDWB Prüfungsanmeldung “ zu verwenden. Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Anmeldefrist.
Belegen die Studierenden Module an der Universität Rostock, die nicht im Modulkatalog der Philosophischen Fakultät verzeichnet sind, melden sie sich trotzdem für den Wahlbereich im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät an. Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt mit dem Formular „IDWB Anmeldung aus anderen Studiengängen“ in der Anmeldefrist. Die Notenabfrage (bestanden/nicht bestanden) erfolgt durch das Prüfungsamt beim jeweiligen Lehrenden.
Die Formulare zur Prüfungsanmeldung sind hier auf der Homepage der Philosophischen Fakultät zu finden (siehe hier oberer Abschnitt "Formulare und Modulkatalog").
Im Falle von Praktika, einem Auslandsaufenthalt oder anderen extern erbrachten Leistungen, sind diese der Fachstudienberatung schriftlich nachzuweisen. Dort wird eine Bescheinigung ausgefüllt, die über das Prüfungsamt dem Prüfungsausschuss vorgelegt wird.
In der Vergabe gelten folgende Werte als Orientierung:
- Praktikum (Inland): 8 Wochen = 12 LP
- Praktikum (Ausland): 6 Wochen=12 LP
- Studienrelevanter Auslandsaufenthalt: 8 Wochen = 12 LP
- Sprachkurs (Ausland): 3 Wochen = 6 LP
Beratung zu Anerkennungsfragen wird durch die jeweiligen Fachstudienberater und -beraterinnen des Erstfaches durchgeführt, bei besonderer fachlicher Nähe zum Zweitfach kann die Beratung auch dort erfolgen. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss (nach Empfehlung der Fachstudienberatung).
Wissenschaftliches Arbeiten
An der Universität sind Sie zum wissenschaftlichen Arbeiten verpflichtet. Dabei sind bestimmte Regeln einzuhalten und ganz besondere formale Anforderungen zu berücksichtigen. Wie genau die formalen Anforderungen aussehen, regelt jeder Fachbereich eigenständig. Die Fakultät bietet Ihnen jedoch einheitliche Formatvorlagen, die Sie für Ihre Hausarbeiten und Präsentationen verwenden können.
Wichtig: Einer Hausarbeit an der Philosophischen Fakultät ist immer eine Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit beizulegen.
Starthilfe: Wissenschaftliches Arbeiten
Innerhalb des Studium-Optimum-Projektes „TutorInnenprogramm: Lernen auf Augenhöhe“ wurden Formatvorlagen für die Erstellung von Abschlussarbeiten und Hausarbeiten entwickelt sowie für die Philosophische Fakultät angepasst. Die Dokumente der PHF sind in Violett. Die Vorlagen für Microsoft Word, OpenOffice und LaTeX sowie weitere hilfreiche und studienunterstützende Materialien stehen unter www.starthilfe.uni-rostock.de als Download zur Verfügung. Nachfolgend sind die Vorlagen für Microsoft Word und PowerPoint direkt verlinkt. Bitte beachten Sie die Eigenverantwortlichkeit. Die Endkontrolle der Richtigkeit aller formaler Angaben liegt stets bei der Anwenderin und dem Anwender.
HINWEIS: Die einzelnen fächerspezifischen Vorgaben für Haus- oder Abschlussarbeiten können in den Vorlagen nicht berücksichtigt werden und müssen mit den Fächern abgesprochen werden.
Word-Vorlagen:
- Seminararbeit:
- Praktikumsbericht:
- Bachelorarbeit:
- Masterarbeit: PHF
- PowerPoint-Präsentation:
Regeln wissenschaftlichen Arbeitens
Die Achtung fremden geistigen Eigentums gehört zu den für alle Lehrenden und Studierenden der Universität Rostock verbindlichen Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis. Die Verletzung dieser Grundregeln durch geistigen Diebstahl (Plagiat) stellt ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar und kann gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Unter einem Plagiat versteht man die ungekennzeichnete oder nicht angemessen gekennzeichnete Übernahme von fremdem geistigen Eigentum unabhängig von dessen Herkunft (d.h. auch aus dem Internet) in eigene Arbeiten. Eine unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft liegt vor, wenn Fakten, Argumente oder spezifische Formulierungen ohne Quellenangabe übernommen, paraphrasiert oder übersetzt werden.
Genauere Informationen über die in Ihrem Fachgebiet gültigen Regeln korrekten Zitierens und Arbeitens mit Quellen erhalten Sie von den DozentInnen sowie in einschlägigen Lehrveranstaltungen und Modulen.
Zur Vermeidung von Plagiaten gelten ab sofort die folgenden Maßnahmen:
- Alle Studierenden der Philosophischen Fakultät sind gehalten, zu Beginn Ihres Studiums die Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit zur Kenntnis zu nehmen und ab Matrikel WS 2009/10 durch ihre Unterschrift zu bestätigen. Die Abgabe der Erklärung erfolgt in den Instituten im jeweiligen Erstfach.
- Allen schriftlichen Arbeiten, die die Grundlage für einen Leistungsnachweis bilden, ist eine Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit beizufügen.
- Alle Studierenden sind verpflichtet, diese schriftlichen Arbeiten einschließlich der in den einzelnen Studiengängen vorgesehenen Qualifikationsarbeiten (Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten) zusätzlich in maschinenlesbarer Form einzureichen. Die technischen und organisatorischen Details (Einreichung auf Datenträger [CD] zusammen mit der Arbeit oder separate Übersendung per Email-Attachment, Art der Kennzeichnung etc.) legen die BetreuerInnen der Arbeiten fest.
- Alle Plagiatsfälle werden in einer zentralen Liste beim Prüfungsamt erfasst.
Bitte tragen Sie durch frühzeitige Information und verantwortliches Verhalten dazu bei, dass die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaftlicher Praxis auf Fakultäts- und Universitätsebene allgemein beachtet werden und fruchtbringend zur Wirkung kommen können.