Informationen der Philosophischen Fakultät zu aktuellen Prüfungsangelegenheiten

Bachelor- und Masterarbeiten - Bearbeitungszeitraum Sommersemester 2020 – Zulassungen zum 01.04.2020

  • Der in der Zulassung genannte Bearbeitungszeitraum ist wegen der aktuellen Situation hinfällig und von der Öffnung der Universitätsbibliothek abhängig. Sobald uns konkrete Informationen zur Öffnung der Bibliothek und weiterer universitärer Einrichtungen vorliegen, werden Sie auf der Webseite der Philosophischen Fakultät, im Prüfungsportal und per E-Mail umgehend über Ihren neuen Bearbeitungszeitraum informiert.

Hausarbeiten

  • Fristen zur Einreichung von schriftlichen Arbeiten (Hausarbeiten, Praktikumsberichten etc.) aus dem Wintersemester 2019/20 verlängern sich um die Zeit der Schließung der Universitätsbibliothek ab 16.03.-30.03.2020. Sobald Informationen zur Öffnung der Universitätsbibliothek vorliegen, wird der neue Abgabetermin auf der Webseite der Philosophischen Fakultät bekannt gegeben. Ein gesonderter Antrag auf Verlängerung der schriftlichen Arbeiten muss nicht beim Prüfungsamt eingereicht werden. Studierenden, die unter den gegenwärtig problematischen Bedingungen ihre Arbeiten aus dem Wintersemester 19/20 freiwillig vorzeitig einreichen möchten, können dies in Absprache mit ihren Prüferinnen/Prüfern und dem Prüfungsamt tun. Die schriftlichen Arbeiten werden nicht beim Prüfungsamt, sondern ausschließlich an die Prüferin/den Prüfer in Form einer PDF-Datei gesendet.

Laufende bzw. angemeldete Prüfungen

  • Studierenden steht frei, unter den gegebenen Umständen von laufenden bzw. bereits angemeldeten Prüfungen zurückzutreten. Der Prüfungsausschuss wird hier aufgrund der besonderen Umstände ohne weitere Begründung einen anerkannten Rücktritt von der Prüfung akzeptieren. Die Beantragung des Rücktritts muss dennoch per Mail mit Unterschrift und Nennung der Module erfolgen.

Prüfungsanmeldezeitraum SoSe 2020

  • Der Prüfungsanmeldezeitraum für das Sommersemester wird rechtzeitig auf der Webseite der Philosophischen Fakultät bekannt gegeben.

Allgemeine Hinweise

  • Vor Ort Sprechzeiten finden bis auf Weiteres nicht statt.
  • Das Prüfungsamt ist dennoch in jedem Fall per E-Mail erreichbar.
  • Das Einreichen von Anträgen und sämtlichen Unterlagen per E-Mail mit Unterschrift werden akzeptiert.

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