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Alle Angaben auf dieser und den untergeorneteten Seiten sind ohne Gewähr. Im Zweifelsfall gelten die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen.

Kontakt für allgemeine Informationen

Kontakt für allgemeine Informationen

Für allgemeine Fragen steht Ihnen folgende Mailadresse des Prüfungsamtes zur Verfügung:

pruefungsamt.phfuni-rostockde

Abgabe von Abschlussarbeiten (BA und MA)

Abgabe von Abschlussarbeiten (BA und MA)

In § 28 Abs. 1 i. V. § 12 Ab. 8 der RPO vom 11.11.2022 ist die Abgabe der Abschlussarbeiten geregelt.  Sie reichen Ihre Abschlussarbeit in zweifacher Ausführung gebunden zuzüglich einer elektronischen Fassung (CD, USB-Stick, SD-Karte) persönlich im Prüfungsamt bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin fristgemäß (siehe Prüfungsportal) bis 15.00 Uhr ein, oder Sie schicken Ihre Abschlussarbeit in zweifacher Ausführung gebunden zuzüglich einer elektronischen Fassung (CD, USB-Stick, SD-Karte) auf dem Postweg an die entsprechende sachbearbeitende Person des Prüfungsamts. Hierbei ist das Datum des Poststempels entscheidend für den fristgerechten Zugang. Bitte achten Sie darauf, dass die Selbstständigkeitserklärung eigenhändig unterschrieben und enthalten ist.

Verlängerung der Regelstudienzeit

Verlängerung der Regelstudienzeit

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Das Schreiben des Prorektors bestätigt die Verlängerung der Regelstudienzeit durch die Pandemiesituation im SoSe20, WiSe20/21 im SoSe 2021 sowie im WSe 2021/22. Personen, die dieses Schreiben wahrheitswidrig nutzen und etwa einem Geldgeber oder Arbeitgeber vorlegen, machen sich des Betruges schuldig.


Anmeldung zu Modulprüfungen Interdisziplinären Wahlbereich (IDWB)

BA-Studiengang

Für Studierende, die nach den Prüfungsordnungen ab 2012 studieren, gelten neue Regelungen im Modul "Interdisziplinären Wahlbereich".

Nach den geltenden Prüfungsordnungen (ab 2018) ist im Erstfach das Modul "Interdisziplinärer Wahlbereich (IDWB)" im Gesamtumfang von 12 Leistungspunkten zu absolvieren (§ 4 Absatz 7). Die Prüfungsanmeldung zum Modul IDWB erfolgt ausschließlich über die folgenden Formulare!
 

Formulare und Modulkatalog

  • Modulkatalog: Hier finden Sie eine Übersicht über die angebotenen Veranstaltungen im IDWB.
     
  • Die Prüfungsanmeldung zum Modul IDWB erfolgt ausschließlich über die folgenden Formulare:
  • Bescheinigung für Anrechnung und Anerkennung (nur im Falle von Praktika, einem Auslandsaufenthalt oder anderen extern erbrachten Leistungen, durch den Fachstudienberater auszufüllen)
Welche Leistungen müssen erbracht werden:

Ausschnitt Studienordnung (ab Bachelor 2012):

§3 Absatz 2:
Im Erstfach ist ein interdisziplinärer Wahlbereich im Gesamtumfang von 12 Leistungspunkten zu absolvieren. Hierfür können alle Module, die an der Universität Rostock angeboten werden, belegt werden, sofern sie nicht zu einem vom Studierenden studierten Fach gehören. Darüber hinaus sind auch studienrelevante Auslandsaufenthalte, Sprachkurse und studienrelevante Praktika anrechenbar.

Praktische Umsetzung:

Umfang:

Module im Gesamtumfang von 12 Leistungspunkten sind frei wählbar. Es sind auch zwei 6er-Module oder andere Kombinationen zulässig. Frei wählbar bedeutet, dass auch Leistungen, die an anderen Fakultäten und an anderen Einrichtungen erbracht werden, angerechnet werden können. Vor allem die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes sollten die Studierenden in Betracht ziehen.

Hinweise zur Einschreibung in die Veranstaltungen im IDWB:

Die Einschreibung erfolgt in den jeweiligen Instituten über Stud.IP. Kommentare zu den Veranstaltungen finden Sie in den kommentierten Vorlesungsverzeichnissen der Institute und/oder im LSF.

Auskünfte erhalten Sie bei den FachstudienberaterInnen aller beteiligten Institute und Fakultäten.

Inhalt / Anrechenbarkeit:

Module können gewählt werden:

Angerechnet werden außerdem:

  • Sprachkurse (Inland und Ausland)
  • Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken, z.B. Erasmus oder Auslandspraktika
  • Studienrelevante Praktika im Inland
  • Module und Leistungen an anderen Hochschulen (sofern diese während der Studienzeit im Bachelorstudiengang der PHF erbracht wurden)

Nicht angerechnet werden können:

  • Leistungen, für die bereits an anderer Stelle Leistungspunkte vergeben (undabgerechnet) wurden
  • Sprachkurse in der studierten Sprache
  • Module in den eigenen Studienfächern
  • Praktika, die vor dem Studium absolviert wurden
  • Au Pair- und Work and Travel-Aufenthalte im Ausland
  • Bundeswehrzeiten, Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr u. ä.
Sprachkurse:

Am Sprachenzentrum der Universität Rostock können Kurse im Umfang von 12 LP angerechnet werden. In diesem Umfang ist es daher möglich, kostenfreie Kurse zu besuchen. Sollten Studierende an weiteren Sprachkursen im In- oder Ausland teilnehmen, ist dafür die Finanzierung selbst zu tragen (auch für weitere Kurse im Sprachenzentrum der Universität Rostock) oder eine Förderung einzuwerben.

Bewertung:

Alle Module müssen „bestanden“ werden, eine Note wird nicht vergeben. Nimmt eine Studentin/ein Student an einem Modul der Uni Rostock teil, unterzieht sie/er sich dort der in der Modulbeschreibung genannten Abschlussprüfung. Wird diese mit 1-4 bewertet, gilt das Modul als bestanden. Bei Modulen, die eigens für den Interdisziplinären Wahlbereich geschaffen wurden, ist es möglich, die in der Modulbeschreibung formulierte Prüfungsleistung als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu kennzeichnen.

Anmeldung, Anrechnung und Anerkennung:

Belegen die Studierenden im Modulkatalog der Philosophischen Fakultät verzeichnete Module, ist für die Anmeldung zur Modulprüfung entweder das Prüfungsportal oder ansonsten das Formular „ Formular zur IDWB Prüfungsanmeldung “ zu verwenden. Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Anmeldefrist.

Belegen die Studierenden Module an der Universität Rostock, die nicht im Modulkatalog der Philosophischen Fakultät verzeichnet sind, melden sie sich trotzdem für den Wahlbereich im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät an. Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt mit dem Formular „IDWB Anmeldung aus anderen Studiengängen“ in der Anmeldefrist. Die Notenabfrage (bestanden/nicht bestanden) erfolgt durch das Prüfungsamt beim jeweiligen Lehrenden.

Die Formulare zur Prüfungsanmeldung sind hier auf der Homepage der Philosophischen Fakultät zu finden (siehe hier oberer Abschnitt "Formulare und Modulkatalog").

Im Falle von Praktika, einem Auslandsaufenthalt oder anderen extern erbrachten Leistungen, sind diese der Fachstudienberatung schriftlich nachzuweisen. Dort wird eine Bescheinigung ausgefüllt, die über das Prüfungsamt dem Prüfungsausschuss vorgelegt wird.

In der Vergabe gelten folgende Werte als Orientierung:

  • Praktikum (Inland): 8 Wochen = 12 LP
  • Praktikum (Ausland): 6 Wochen=12 LP
  • Studienrelevanter Auslandsaufenthalt: 8 Wochen = 12 LP
  • Sprachkurs (Ausland): 3 Wochen = 6 LP
Beratung:

Beratung zu Anerkennungsfragen wird durch die jeweiligen Fachstudienberater und -beraterinnen des Erstfaches durchgeführt, bei besonderer fachlicher Nähe zum Zweitfach kann die Beratung auch dort erfolgen. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss (nach Empfehlung der Fachstudienberatung).