Achtung:
Alle Angaben auf dieser und den untergeorneteten Seiten sind ohne Gewähr. Im Zweifelsfall gelten die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen.
Komplementmodule für den Masterstudiengang
Ab WS 2014/15 werden Komplementmodule nicht mehr gesondert in einem Katalog erfasst. Jedes Mastermodul der PHF ist auch ein Komplementmodul.
Ausnahmen sind Module, deren Zugangsvoraussetzungen im Masterstudium erworben wurden [Konzeptionsmodul Germanistik (6150220); Konzeptionsmodul Geschichte (5750150) und Konzeptionsmodul Kommunikations- und Medienwissenschaft (5150280)].
Interessierte Studierende können sich auch in die Mastermodule anderer Fakultäten einschreiben, wenn die Modulverantwortlichen der Teilnahme zustimmen. Die Anmeldungen erfolgen alle über Stud.IP.
Aktueller Prüfungsanmeldezeitraum
- Die Fristen für die Anmeldung zu Modulprüfungen (BA/MA) Sommersemester 2023 finden Sie hier
- Prüfungsanmeldezeitraum 19.05.2023 – 16.06.2023 für das Sommersemester 2023
Gilt nur für den BA-/MA ed. – Studiengang Berufspädagogik
Für den Studiengang BA/MA e. d. Berufspädagogik können die Prüfungen für die Erst- und Zweitfächer nur teilweise über das Prüfungsportal angemeldet werden. Sollten Prüfungen anzumelden sein, bei denen die Anmeldung über das Prüfungsportal nicht möglich ist, informieren Sie bitte Frau Mathiszik, Prüfungsamt PHF, per Mail.
Für die Anmeldung sind folgende Angaben notwendig: Name, Vorname, Matrikelnummer, Prüfungs-/Modulnummer (nicht die Veranstaltungsnummer), Bezeichnung des Moduls sowie Prüfer/Prüferin. Diese Angaben können gern per Mail an: anke.mathiszikuni-rostockde,oder auch schriftlich zugeschickt werden.
Die Prüfungsanmeldung für das Hauptfach Berufspädagogik ist online über das web-Portal vorzunehmen.
Kontakt für allgemeine Informationen
Für allgemeine Fragen steht Ihnen folgende Mailadresse des Prüfungsamtes zur Verfügung:
Eigenständigkeitserklärung und Merkblatt für den Plagiatsfall
Abgabe von Abschlussarbeiten (BA und MA)
In § 28 Abs. 1 i. V. § 12 Ab. 8 der RPO vom 11.11.2022 ist die Abgabe der Abschlussarbeiten geregelt. Sie reichen Ihre Abschlussarbeit in zweifacher Ausführung gebunden zuzüglich einer elektronischen Fassung (CD, USB-Stick, SD-Karte) persönlich im Prüfungsamt bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin fristgemäß (siehe Prüfungsportal) bis 15.00 Uhr ein, oder Sie schicken Ihre Abschlussarbeit in zweifacher Ausführung gebunden zuzüglich einer elektronischen Fassung (CD, USB-Stick, SD-Karte) auf dem Postweg an die entsprechende sachbearbeitende Person des Prüfungsamts. Hierbei ist das Datum des Poststempels entscheidend für den fristgerechten Zugang. Bitte achten Sie darauf, dass die Selbstständigkeitserklärung eigenhändig unterschrieben und enthalten ist.
Verlängerung der Regelstudienzeit


Das Schreiben des Prorektors bestätigt die Verlängerung der Regelstudienzeit durch die Pandemiesituation im SoSe20, WiSe20/21 im SoSe 2021 sowie im WSe 2021/22. Personen, die dieses Schreiben wahrheitswidrig nutzen und etwa einem Geldgeber oder Arbeitgeber vorlegen, machen sich des Betruges schuldig.