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Das Schreiben des Prorektors bestätigt die Verlängerung der Regelstudienzeit durch die Pandemiesituation im SoSe20, WiSe20/21 im SoSe 2021 sowie im WSe 2021/22. Personen, die dieses Schreiben wahrheitswidrig nutzen und etwa einem Geldgeber oder Arbeitgeber vorlegen, machen sich des Betruges schuldig.
* Vom Prüfungsamt vergebene Termine (z.B. Abgabe von Abschlussarbeiten) bleiben von den festgelegten Sprechzeiten unberührt. Hier gilt der durch das Prüfungsamt mitgeteilte Termin, unabhängig von den Sprechzeiten.