Masterstudiengang Berufspädagogik – Lehramt an beruflichen Schulen (M.Ed.)

Der Masterstudiengang vertieft die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse in einer beruflichen Fachrichtung, dem allgemeinbildenden Zweitfach und der Berufspädagogik. Für die beruflichen Fachrichtungen Pflege, Sozialpädagogik und Gesundheit wird der Abschluss in Kooperation mit der Hochschule Neubrandenburg erworben.

Zulassungsvoraussetzung

Zwingende Voraussetzungen für den Masterstudiengang sind:

  • ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. B.Ed. Berufspädagogik , B.A. Berufspädagogik für Pflege oder Sozialpädagogik)
  • gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2)
  • einschlägige betriebliche Praxiserfahrung von mindestens sechs Monaten Dauer oder
    eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
  • Studienanteile in der gewählten beruflichen Fachrichtung, dem allgemeinbildenden Zweitfach sowie der Berufspädagogik in jeweils festgelegtem Umfang (siehe linker Menüpunkt SPSO),
  • für das Zweitfach Sport ggf. eine Eignungsprüfung (falls diese noch nicht für das Bachelorstudium an der Universität Rostock abgelegt wurde)

Nähere Informationen sind im §2 der Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master und im §2 der Prüfungs- und Studienordnung dieses Studiengangs nachzulesen (siehe linker Menüpunkt SPSO und RPO).

Vor der Einschreibung in den Studiengang:

Durchführung CCT-Selbsterkundungsverfahren: Der Test soll Ihnen helfen, mehr Klarheit über Ihre fachliche und persönliche Eignung für den Lehrberuf zu bekommen und unterstützt Sie bei Ihrer Reflexion im Hinblick auf die realen Anforderungen und Tätigkeitsschwerpunkte des Berufes. Bitte lesen Sie dazu die Hinweise zur Teilnahme am SelfAssessment und führen Sie den CCT-Test durch.

Vorausgesetzt wird ferner ein ausgeprägtes Interesse an der jeweils gewählten beruflichen Fachrichtung, für die hierfür erforderlichen mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen sowie Interesse an berufspädagogischen Themen und Fragestellungen.

Studieninhalte

Der Masterstudiengang besteht aus drei Studienbereichen:
berufliche Fachrichtung, allgemeinbildendes Zweitfach und Berufspädagogik.

Als berufliche Fachrichtung kann gewählt werden:

  • Agrarwirtschaft
  • Bautechnik
  • Elektrotechnik
  • Informationstechnik
  • Metalltechnik
  • Pflege (an der Hochschule Neubrandenburg)
  • Sozialpädagogik (an der Hochschule Neubrandenburg)

Die Auswahl der allgemeinbildenden Zweitfächer umfasst:

  • Deutsch
  • Englisch (Nachweis Sprachkenntnis Niveau B2)
  • Ev. Religion
  • Französisch (Nachweis Sprachkenntnis Niveau B1)
  • Informatik (nicht in Verbindung mit der berufl. Fachrichtung Informationstechnik)
  • Mathematik
  • Philosophie
  • Physik
  • Sozialkunde (begrenzte Platzkapazität – ggf. Losverfahren)
  • Spanisch (Nachweis Sprachkenntnis Niveau B1)
  • Sport (Eignungstest erforderlich)
  • Gesundheit (an der Hochschule Neubrandenburg)
  • Philosophie
  • Physik
  • Sozialkunde* 
  • Sozialpädagogik (an der Hochschule Neubrandenburg)
  • Spanisch
  • Sport* (Eignungstest erforderlich) (nicht für NB)

*nicht wählbar in Kombination mit dem B.A. Berufspädagogik für Pflege oder Sozialpädagogik

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anteile der Berufspädagogik, der beruflichen Fachrichtung und des allgemeinbildenden Zweitfachs im Masterstudium. Im Rahmen des Masterstudiengangs wird ein Hauptpraktikum absolviert.

Studienintegrierte Praktika und betriebliche Praxiserfahrung

 

Studienintegrierte Praktika:

Als wichtiger Bestandteil des Bachelor- und des Masterstudiums der Berufspädagogik müssen Praktika absolviert werden, die auf die spätere Tätigkeit als Lehrkraft an beruflichen Schulen vorbereiten. Sie sind fest im Curriculum verankert und werden mit Leistungspunkten versehen. In der Praktikumsordnung sind die Praktika des Bachelor- und der Masterstudiengänge genauer geregelt.

Der Bachelorstudiengang umfasst ein fünf-wöchiges Orientierungspraktikum, von dem drei Wochen an einer beruflichen Schule und zwei Wochen an einer außerschulischen Institution der beruflichen Bildung absolviert werden.

Im Masterstudium gibt es ein sechswöchiges Hauptpraktikum, welches an einer beruflichen Schule absolviert wird und in dem es u.a. um das Erproben der Unterrichtsvorbereitung und -durchführung geht.

Diese Praktika werden von Frau Denise Bruch betreut, die bei Fragen Ihre Ansprechpartnerin ist.

Für Praktika im ländlichen Raum können Reisekostenzuschüsse beantragt werden. Ansprechpartnerin für Reisekostenzuwendungen ist Frau Katja Ladenthin (E-Mail: katja.ladenthinuni-rostockde) vom Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Rostock.

 

Betriebliche Praxiserfahrung:

Neben diesen studienintegrierten Praktika sind auch Betriebserfahrungen im Bereich der beruflichen Fachrichtung, die später unterrichtet wird, sinnvoll und notwendig. Sie sollen unter anderem sicher stellen, dass in der späteren Tätigkeit als Lehrkraft der Bezug zur Praxis hergestellt werden kann.

Deshalb gilt als Voraussetzung für den Eintritt in das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern entweder eine einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Berufserfahrung, z.B. in Form von Praktika.

Schon vor Beginn des berufspädagogischen Masterstudiums an der Universität Rostock muss mindestens die Hälfte dieser Praxiserfahrung vorgewiesen werden, d.h. sechs Monate Praxiserfahrung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der beruflichen Fachrichtung.

Bei Fragen ist Frau Dr. Claudia Kalisch Ihre Ansprechpartnerin .

 

Weitere Informationen für Studierende sind hier zu finden.