Studiengang Master of Education Berufspädagogik (M.Ed.)

Der Masterstudiengang Berufspädagogik vertieft die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse in einer beruflichen Fachrichtung, dem allgemeinbildenden Zweitfach und der Berufspädagogik. Somit stellt er den zweiten Schritt auf dem Weg zum Lehramt an beruflichen Schulen dar.

Der Studiengang beginnt erstmalig zum Wintersemester 2016/17.

Zulassungsvoraussetzung

Zwingende Voraussetzungen für den Masterstudiengang sind:

  • ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. B.Ed. Berufspädagogik),
  • sehr gute Deutschkenntnisse (Niveau C1),
  • für das Zweitfach Sport eine Eignungsprüfung (falls diese noch nicht für das Bachelorstudium an der Universität Rostock abgelegt wurde),
  • einschlägige betriebliche Praxiserfahrung von mindestens sechs Monaten Dauer oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung,
  • Studienanteile in der gewählten beruflichen Fachrichtung, dem allgemeinbildenden Zweitfach sowie der Berufspädagogik in jeweils festgelegtem Umfang (s. SPSO),
  • Durchführung des CCT-Selbsterkundungsverfahres (bitte Hinweise lesen und Test hier durchführen).
     

Studieninhalte

Der Master-Studiengang Berufspädagogik besteht, ebenso wie das Bachelorstudium, aus drei Studienbereichen: Die bereits im Bachelor-Studium gewählte berufliche Fachrichtung und das allgemeinbildende Zweitfach werden fortgesetzt. Vertiefende berufspädagogische Inhalte komplettieren das Studienangebot.

Im Masterstudiengang wird die im Bachelorstudiengang begonnene berufliche Fachrichtung weiter studiert:

  • Agrarwirtschaft
  • Bautechnik
  • Elektrotechnik
  • Informationstechnik
  • Metalltechnik

Die Auswahl der allgemeinbildenden Zweitfächer umfasst, wie auch im Bachelorstudiengang:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Informatik (nicht in Verbindung mit der berufl. Fachrichtung Informationstechnik)
  • Mathematik
  • Philosophie
  • Physik
  • Spanisch
  • Sportwissenschaft (Eignungstest erforderlich)

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anteile der Berufspädagogik, der beruflichen Fachrichtung und des allgemeinbildenden Zweitfachs im Masterstudium. Im Rahmen des Masterstudiengangs wird ein Hauptpraktikum absolviert.

Aktuelle Studienordnung (SPSO 2023)

Die aktuelle Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Berufspädagogik - Lehramt an beruflichen Schulen der Universität Rostock können Sie hier herunterladen.

Die Einarbeitung bei den Fächern erfolgt im Februar 2024, wir bitten um etwas Geduld ...

Weitere Hinweise

Relevante Ordnungen, Modulbeschreibungen, Fachanhänge, Formulare und Anträge finden Sie jeweils bei Auswahl der Fächer im linken Menü auf dieser Seite.

Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums befähigt, bei Vorliegen der betrieblichen Praxiserfahrungen, zum Referendariat an beruflichen Schulen.

 

Aktuelle Studienordnung (SPSO 2023) - nicht konsekutiv

Die aktuelle Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den nicht konsekutiven Masterstudiengang Berufspädagogik - Lehramt an beruflichen Schulen der Universität Rostock können Sie hier herunterladen.

Die Einarbeitung bei den Fächern erfolgt im Februar 2024, wir bitten um etwas Geduld ...

Studienintegrierte Praktika und betriebliche Praxiserfahrung

 

Studienintegrierte Praktika:

Als wichtiger Bestandteil des Bachelor- und des Masterstudiums der Berufspädagogik müssen Praktika absolviert werden, die auf die spätere Tätigkeit als Lehrkraft an beruflichen Schulen vorbereiten. Sie sind fest im Curriculum verankert und werden mit Leistungspunkten versehen. In der Praktikumsordnung sind die Praktika des Bachelor- und der Masterstudiengänge genauer geregelt.

Der Bachelorstudiengang umfasst ein fünf-wöchiges Orientierungspraktikum, von dem drei Wochen an einer beruflichen Schule und zwei Wochen an einer außerschulischen Institution der beruflichen Bildung absolviert werden.

Im Masterstudium gibt es ein sechswöchiges Hauptpraktikum, welches an einer beruflichen Schule absolviert wird und in dem es u.a. um das Erproben der Unterrichtsvorbereitung und -durchführung geht.

Diese Praktika werden von Frau Dr. Claudia Kalisch betreut, die bei Fragen Ihre Ansprechpartnerin ist.

Für Praktika im ländlichen Raum können Reisekostenzuschüsse beantragt werden. Ansprechpartnerin für Reisekostenzuwendungen ist Frau Katja Ladenthin (E-Mail: katja.ladenthinuni-rostockde) vom Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Rostock.

 

Betriebliche Praxiserfahrung:

Neben diesen studienintegrierten Praktika sind auch Betriebserfahrungen im Bereich der beruflichen Fachrichtung, die später unterrichtet wird, sinnvoll und notwendig. Sie sollen unter anderem sicher stellen, dass in der späteren Tätigkeit als Lehrkraft der Bezug zur Praxis hergestellt werden kann.

Deshalb gilt als Voraussetzung für den Eintritt in das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern entweder eine einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Berufserfahrung, z.B. in Form von Praktika.

Schon vor Beginn des berufspädagogischen Masterstudiums an der Universität Rostock muss mindestens die Hälfte dieser Praxiserfahrung vorgewiesen werden, d.h. sechs Monate Praxiserfahrung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der beruflichen Fachrichtung.

Bei Fragen ist Frau Dr. Claudia Kalisch Ihre Ansprechpartnerin .

 

Weitere Informationen für Studierende sind hier zu finden.